Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Wissenswertes über persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Sie dürfen nur zur Sicherung von Personen, nicht jedoch für andere Zwecke, zum Beispiel als Anschlagmittel für Lasten, verwendet werden.

Der Anwender
hat seine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Der Unternehmer
hat die PSA entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Durch Absturz beanspruchte oder beschädigte PSA
muß sofort der weiteren Verwendung entzogen werden, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat. Sollte dies nicht möglich sein, muß die PSA dem Hersteller gegebenenfalls zur Reparatur eingesandt werden.

PSA sind wie folgt aufzubewahren:
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Gurte und Verbindungsmittel
- in trockenen, nicht zu warmen Räumen aufbewahrt werden
- nicht in direkter Nähe von Heizungen lagern
- nicht mit aggressiven Stoffen, wie Säuren, Laugen und Ölen in Verbindung kommen
- vor direkter UV-Strahlung geschützt werden



Neue Artikel


SRA 220 SRA 220
Auffanggurt EN 361, 358
SRA 230 SRA 230
Auffanggurt EN 361, 813
SRA 240 SRA 240
Auffanggurt EN 361, 813
Guide Line Guide Line